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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cocktail Akademie GmbH & Co.KG | >> PDF-Download <<

Die Teilnahme an den Kursen der Cocktail Akademie erfolgt ausschließlich aufgrund der unten aufgeführten Geschäftsbedingungen der Cocktail Akademie:

1. Durch die Teilnahme an den Schulungen (zertifizierter Wochenkurs, Tagesschulung), werden dem Teilnehmer Fertigkeiten und Kenntnisse zur Herstellung und dem Anrichten von Cocktails vermittelt. Des Weiteren erlangt der Teilnehmer Kenntnisse über die Herstellung verschiedener Spirituosen.
Jeder Teilnehmer erhält eine Bestätigung am Ende des Kurses.

2. Der Teilnehmer, der das Kursziel des zertifizierten Wochenkurses nicht besteht (theoretische und praktische Prüfung), kann sich zu einer unentgeltlichen Nachprüfung anmelden. Der Nachholtermin muss schriftlich mit der Cocktail Akademie vereinbart werden.

3. Nur das Bestehen der theoretischen Prüfung (im zertifizierten Wochenkurs) berechtigt zur Teilnahme an der praktischen Prüfung. Wird die praktische Prüfung des zertifizierten Wochenkurses nicht bestanden, so besteht kein Anspruch auf die Ausstellung eines Zertifikats durch die Cocktail Akademie.

4. Wird im Anmeldezeitraum für das Schulungsangebot der Cocktail Akademie eine durch die Cocktail Akademie festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist die Cocktail Akademie berechtigt, die Schulung abzusagen. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Teilnahmebetrag umgehend erstattet.

5. Teilnahmebeträge für das Schulungsprogramm der Cocktail Akademie GmbH & Co.KG:

a. zertifizierter Wochenkurs pro Person € 660,00 zzgl. 19% USt

b. zertifizierter Wochenkurs pro Person (Schüler, Studenten, und Arbeitssuchende, die nicht gefördert werden) € 600,00 zzgl. 19% USt

c. Tagesschulung pro Gruppe (max. 8 Personen) € 750,00 zzgl. 19% USt


6. Die Preise verstehen sich ohne eventuell gewährter Gruppen- oder Sonderrabatte.

7. Der Teinahmebetrag für eine Schulung ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Kurses auf das Konto der Cocktail Akademie GmbH & Co.KG, Konto-Nr: 331 015 989, BLZ: 440 501 99 einzuzahlen.

8. Der Teilnehmer (oder die Gruppe) kann bis 14 Tage vor Beginn eines Kurses von diesem zurücktreten, wenn die Entsprechende Erklärung bis 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich bei der Cocktail Akademie eingeht. Geht die Rücktrittserklärung zu einem späteren Zeitpunkt bei der Cocktail Akademie ein, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 500,00 (zzgl. 19% USt) seitens der Cocktail Akademie angesetzt. Maßgebend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung, nicht der Poststempel.

9. Der Kursteilnehmer ist berechtigt, eine Ersatzperson zur Teilnahme an einem Kurs zu stellen. Die Cocktail Akademie ist in diesem Fall berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8% der Kursgebühr zu berechnen.

10. Zusatzvereinbarungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform.

11. Gerichtsstand ist Dortmund.

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